Gemeinderat

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Mitglieder des Gemeinderates Haunsheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Haunsheim besteht aus dem ehrenamtlichen 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderätinnen und Gemeinderäten). Der 1. Bürgermeister und der Gemeinderat wurden am 15. März 2020 für die Dauer von 6 Jahren von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde soweit sie nicht in die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters fallen oder von der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau wahrgenommen werden.

Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d. h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d. h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden. Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters haben die Wähler eine Stimme.

Nachstehend aufgeführt sehen Sie alle Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Haunsheim.


Wahlrecht und Wählbarkeit

Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens 2 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer zum Gemeinderatsmitglied gewählt werden will, muss am Wahltag Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und grundsätzlich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung haben, die nicht seine Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten. Diese Voraussetzungen muss auch erfüllen, wer für das Amt des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters gewählt werden möchte, wobei man hierfür Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein muss. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer weder eine Wohnung noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat. Bei berufsmäßigen ersten Bürgermeistern gibt es jedoch eine Altersgrenze. Weder bei der Wahl zum Gemeinderatsmitglied noch bei der Wahl zum Bürgermeister darf ein Wählbarkeitsausschluss vorliegen. (Quelle: bayernportal.de)

Christoph Mettel

1. Bürgermeister

Alemannenring 11
89437 Haunsheim

Tel.: 09072 / 2344
E-Mail: rathaus@haunsheim.de

Georg Urban

2. Bürgermeister

Ortstr. 17
89437 Unterbechingen

Tel. privat: 09077 / 8868

Robert Mettel

3. Bürgermeister

Geizkoflerstr. 2
89437 Haunsheim

Tel. privat: 09072 / 921546

Erwin Baumann

89437 Haunsheim

Susanne Gönner

Sachsenhauser Straße 2
89437 Unterbechingen

Tel. privat: 09077 / 70 86 34
E-Mail: sanne@goenner-ub.de

Anja Hille

Krautgartenweg 5
89437 Haunsheim

Tel.: 09072/ 96 59 044

Christian Hansen

89437 Haunheim

Tel. privat: 0173 1873579
E-Mail: chhansen@outlook.de

Stefan Graf

89437 Haunsheim

Robert Ott

Frauenriedhauser Str. 12a
89437 Haunsheim

Tel. privat: 09072 / 91974

Nicole Kuch

Schlossäcker 14
89437 Haunsheim

Tel.: 0157 76423411
E-Mail: nici.kuch@web.de

Christian Bösch

89437 Haunsheim

Tel.: 0162 72 41 070
E-Mail: christian.boesch@gmx.net

Stefan Urban

89437 Unterbechingen

Ramona Schellenberger

89437 Unterbechingen