Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III). (Quelle: Wikipedia)
Hauptstr. 29
89437 Haunsheim
Tel : 09072/2344
Fax: 09072/2341
E-Mail: rathaus@haunsheim.de
Verwaltung:
Di: 9:00 – 11:00 Uhr & 18:00 – 20:00 Uhr
Do: 8:00 – 12:00 Uhr
Bauhof:
Mo – Do: 8:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
© 2024 Gemeinde Haunsheim