Bei der Sanierung von Gebäude oder der Erschließung von Baulücken stellen sich dem Bauherrn viele gestalterische, bauliche, energetische, wirtschaftlich und denkmalpflegerische Fragen.
Architekten können Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und bieten Hilfestellung bei Fragen und Unklarheiten.
Dazu gewährt die Gemeinde Haunsheim einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Mit Hilfe dieses Beratungszuschusses sollen unsere beiden Ortskerne langfristig gestärkt werden.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag im Rathaus ein.
Folgende Fachthemen können Teil der Beratungsleistung sein:
Bei der Beratung werden die Absichten der Antragsteller geklärt, die aktuelle bauliche Situation untersucht und erfasst, Anregungen zur Umsetzung der Baumaßnahmen bzw. zur Nutzungs- und Umnutzungseignung unter Berücksichtigung der örtlichen Bauweisen erarbeitet, sowie Hinweise zu Fördermöglichkeiten gegeben. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in Form einer Text- und Bilddokumentation festgehalten und sowohl den Interessenten als auch der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Inhalt der Beratung sollte sein:
Bestandteile des schriftlichen Ergebnisprotokolls sollten sein:
Es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die Beratungsgutscheine können von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind juristische Personen des Privatrechts, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beherrscht werden. Das Beratungsobjekt muss sich nicht im Eigentum der oder des Beratungssuchenden befinden. Es kann auch ein begründetes Erwerbsinteresse dafür bestehen.
Für interessierte Bauherren gewährt die Gemeinde Haunsheim einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro als Zuschuss zu einem Beratungsgespräch durch einen Architekten. Die restlichen Kosten übernimmt der Bauherr.
Zunächst reichen die potenziellen Bauherren einen Antrag auf Bauberatung beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau ein. Das Bauamt handelt hier stellvertretend für die Gemeinde Haunsheim. Das Formular kann über die Internetseite der Gemeinde www.haunsheim.de heruntergeladen werden oder direkt im Rathaus Haunsheim empfangen werden. Im Einzelfall können für die Entscheidung über die Förderfähigkeit der Beratung noch weitere Angaben und Unterlagen angefordert werden. Wenn die Gemeinde Haunsheim die Förderfähigkeit geprüft hat, händigt sie einen Beratungsgutschein an die Interessenten aus. Dieser ist nach Ausstellung zwölf Monate gültig. Die Antragsteller vereinbaren selbstständig mit einem von ihnen frei gewählten Architekturbüro Beratungstermine. Nach dem Beratungsgespräch wird den Interessenten und der Gemeinde Haunsheim durch den Architekten ein umfassendes Beratungsprotokoll zur Verfügung gestellt. Es ist so verfasst, dass auch bei Nichtumsetzung des Vorhabens weiteren Interessierten die gestalterischen Möglichkeiten für das Objekt vermittelt werden.
Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Anzahl der im Rahmen dieser Pilotphase zur Verfügung gestellten Beratungsgutscheine ist auf 10 Gutscheine pro Jahr begrenzt. Eine Förderung ist nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel möglich.
Diese Informationen treten mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft.
Hauptstr. 29
89437 Haunsheim
Tel : 09072/2344
Fax: 09072/2341
E-Mail: rathaus@haunsheim.de
Verwaltung:
Di: 9:00 – 11:00 Uhr & 18:00 – 20:00 Uhr
Do: 8:00 – 12:00 Uhr
Bauhof:
Mo – Do: 8:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
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