Beratungsgutschein

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Zuschuss der Gemeinde Haunsheim für Ihr Sanierungsvorhaben oder der Erschließung von Baulücken

Bei der Sanierung von Gebäude oder der Erschließung von Baulücken stellen sich dem Bauherrn viele gestalterische, bauliche, energetische, wirtschaftlich und denkmalpflegerische Fragen.

Architekten können Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und bieten Hilfestellung bei Fragen und Unklarheiten.

Dazu gewährt die Gemeinde Haunsheim einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Mit Hilfe dieses Beratungszuschusses sollen unsere beiden Ortskerne langfristig gestärkt werden.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag im Rathaus ein.

1. Gegenstand der Beratung

Folgende Fachthemen können Teil der Beratungsleistung sein:

  • Sanierung bestehender Gebäude
  • Sanierung ortsbildprägender und denkmalgeschützter Gebäude
  • barrierearmer Umbau
  • Energetische Sanierung
  • Neubau im Kontext bestehender Siedlungsstrukturen

Bei der Beratung werden die Absichten der Antragsteller geklärt, die aktuelle bauliche Situation untersucht und erfasst, Anregungen zur Umsetzung der Baumaßnahmen bzw. zur Nutzungs- und Umnutzungseignung unter Berücksichtigung der örtlichen Bauweisen erarbeitet, sowie Hinweise zu Fördermöglichkeiten gegeben. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in Form einer Text- und Bilddokumentation festgehalten und sowohl den Interessenten als auch der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

Inhalt der Beratung sollte sein:

  1. Vorbereitung und Koordinierung der Gespräche mit den Antragstellern
  2. Klärung der Zielsetzung der Baumaßnahmen mit den Interessenten
  3. Bestandsaufnahme und Untersuchung der baulichen Situation und Bausubstanz
  4. Erarbeitung von Anregungen zur Umsetzung der Baumaßnahme
  5. Abstimmung der Vorschläge mit den potenziellen Bauherren
  6. Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten und Zeitrahmen
  7. Hinweise auf Fördermöglichkeiten und deren Anforderungen
  8. Dokumentation von Bestandsaufnahme, Analyse und Beratungsergebnis

Bestandteile des schriftlichen Ergebnisprotokolls sollten sein:

  1. Textliche Darstellungen, Skizzen und Fotos
  2. Zielstellung der Baumaßnahme
  3. Bestandsaufnahme und Analyse
  4. Vorschläge zur Umsetzung
  5. Maßnahmenplan
  6. Fördermöglichkeiten

2. Fördervoraussetzungen

Es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Gebäude muss vor dem 01.01.1970 erbaut sein oder
  • als Neubau im Kontext bestehender Siedlungsstrukturen errichtet werden

3. Zuwendungsempfänger

Die Beratungsgutscheine können von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind juristische Personen des Privatrechts, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beherrscht werden. Das Beratungsobjekt muss sich nicht im Eigentum der oder des Beratungssuchenden befinden. Es kann auch ein begründetes Erwerbsinteresse dafür bestehen.

4. Art und Umfang der Förderung

Für interessierte Bauherren gewährt die Gemeinde Haunsheim einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro als Zuschuss zu einem Beratungsgespräch durch einen Architekten. Die restlichen Kosten übernimmt der Bauherr.

5. Ablauf

Zunächst reichen die potenziellen Bauherren einen Antrag auf Bauberatung beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau ein. Das Bauamt handelt hier stellvertretend für die Gemeinde Haunsheim. Das Formular kann über die Internetseite der Gemeinde www.haunsheim.de heruntergeladen werden oder direkt im Rathaus Haunsheim empfangen werden. Im Einzelfall können für die Entscheidung über die Förderfähigkeit der Beratung noch weitere Angaben und Unterlagen angefordert werden. Wenn die Gemeinde Haunsheim die Förderfähigkeit geprüft hat, händigt sie einen Beratungsgutschein an die Interessenten aus. Dieser ist nach Ausstellung zwölf Monate gültig. Die Antragsteller vereinbaren selbstständig mit einem von ihnen frei gewählten Architekturbüro Beratungstermine. Nach dem Beratungsgespräch wird den Interessenten und der Gemeinde Haunsheim durch den Architekten ein umfassendes Beratungsprotokoll zur Verfügung gestellt. Es ist so verfasst, dass auch bei Nichtumsetzung des Vorhabens weiteren Interessierten die gestalterischen Möglichkeiten für das Objekt vermittelt werden.

6. Rechtsanspruch

Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Anzahl der im Rahmen dieser Pilotphase zur Verfügung gestellten Beratungsgutscheine ist auf 10 Gutscheine pro Jahr begrenzt. Eine Förderung ist nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel möglich.

7. Inkrafttreten

Diese Informationen treten mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft.