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Haunsheim

                                   Ihr Tor zum Bachtal

Ergebnis Markterkundung

Gemeinde Haunsheim

Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes

Das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier. (pdf-Datei 76 kb)

Ergebnis Vorabregulierung

Gemeinde Haunsheim

Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes

Das Ergebnis der Vorabregulierung finden Sie hier. (pdf-Datei 132 kb)

Erhalt des Zuwendungsbescheids

Die Gemeinde Haunsheim hat am 23.07.2014 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Söder überreicht bekommen.

Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR

Haunsheim, den 20.06.2013

Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken"

Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Haunsheim in Gebieten, die „schwarze Flecken" der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:

1. zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann,

2. und nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.

Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel

Die Gemeinde Haunsheim kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint:

Begründung:
Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.

Die Gemeinde Haunsheim hat zudem mit Schreiben vom 28.05.2013 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben [pdf-Datei]

Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken

Die Gemeinde Haunsheim ist nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.

Begründung:
- fehlende Rentabilität
- ländliche Lage der Kommune

Haunsheim, den 20.06.2013

Herr Dieter Ott
Bürgermeister

Markterkundung Bedarfsanalyse

Gemeinde Haunsheim

Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes


Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Haunsheim hat ergeben,

- dass für das Kumulationsgebiet „Haunsheim“ 9 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Link zur Bedarfskarte Haunsheim). Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Link zur Karte).

- dass für das Kumulationsgebiet „Unterbechingen“ 3 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Link zur Bedarfskarte Unterbechingen). Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Link zur Karte).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Haunsheim bittet daher Sie, als Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

· ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

· ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 30.April 2013 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

 

Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern;

Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Bedarfsermittlung der Gemeinde Haunsheim vom 18.02.2013.2013 hat ergeben,

- dass für das Kumulationsgebiet „Haunsheim" 9 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben Ein weiteres Unternehmen ist mit einer Versorgung größer 30 Mbit/s zufrieden. Die Betriebe liegen alle im Kumulationsgebiet "Haunsheim"(Link zur Karte Haunsheim).
- dass für das Kumulationsgebiet „Unterbechingen" 3 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Sechs weitere Unternehmen sind mit einer Versorgung größer 30 Mbit/s zufrieden. Die Betriebe liegen alle im Erschließungsgebiet „Unterbechingen". Die genaue Lage kann aus der Karte entnommen werden. (Link zur Karte Unterbechingen).
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf nirgendwo im Erschließungsgebiet gedeckt ist.

Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist auf den jeweiligen Plänen ersichtlich.

Zuwendungsbescheid

Gemeinde Haunsheim

Modul Zuwendungsbescheid für das Verfahren 2

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Breitbandzentrums:
http://www.schnelles-internet.bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_Table_new.html