Hundesteuer
Die Hundesteuer für das Jahr 2022 wird zum 01. April 2022 zur Zahlung fällig.
Im Jahr 2021 wurden durch die Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau aus Gründen der Kostenminimierung die Hundesteuerbescheide erstmals als Mehrjahresbescheide versandt.
Die in einem Mehrjahresbescheid getroffenen Festsetzungen bleiben der Höhe nach für Folgejahre so lange gültig, bis sie durch einen Änderungsbescheid oder einen aktualisierten Mehrjahresbescheid neu erlassen werden.
Hundesteuerbescheide werden demnach nur noch bei Änderungen des Steuersatzes oder des Hundehalters neu erlassen.
Damit künftige Fälligkeitstermine nicht versäumt werden, besteht die Möglichkeit, der Finanzkasse der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Andernfalls ist der Fälligkeitstermin zum 01. April jeden Jahres selbstständig zu beachten.
Die jährlichen Steuersätze sind den Hundesteuerbescheiden 2021 zu entnehmen.
Bis auf Weiteres behalten die grünen Dauermarken ihre Gültigkeit.
Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer obliegt dem Hundehalter. Die Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau bittet die Hundehalter um zeitnahe Mitteilung von Veränderungen.
Auskünfte zur Hundesteuer erteilt Frau Traut.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon-Nr. 09073/999222.