Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR
Haunsheim, den 20.06.2013
Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken"
Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Haunsheim in Gebieten, die „schwarze Flecken" der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:
1. zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann,
2. und nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel
Die Gemeinde Haunsheim kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint:
Begründung:
Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.
Die Gemeinde Haunsheim hat zudem mit Schreiben vom 28.05.2013 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben [pdf-Datei]
Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken
Die Gemeinde Haunsheim ist nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Begründung:
- fehlende Rentabilität
- ländliche Lage der Kommune
Haunsheim, den 20.06.2013
Herr Dieter Ott
Bürgermeister